EHS Blog English

Europa - CLP-Verordnung wird aktualisiert: Die 23. ATP wurde veröffentlicht

Geschrieben von Trace One | 02.07.2025 10:21:09

Die 23. ATP: Stand der Verordnung

Am 25. September 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Entwurf der künftigen 23. ATP (Adaptation to the Technical Progress = Anpassung an den technischen Fortschritt), der einen Ausblick auf die künftigen Änderungen der Verordnung 1272/2008 gibt.

Weitere Informationen zur 23. ATP sind nun verfügbar, da die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1222 am 20. Juni 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union offiziell veröffentlicht wurde.

Die 23. ATP: Was ist neu?

Die 23. ATP zielt darauf ab, Tabelle 3 von Teil 3 des Anhangs VI der CLP-Verordnung durch die Einführung von 24 neuen harmonisierten Einstufungen und die Änderung von 10 bestehenden Einträgen zu ändern.

Einige der durch die 23. ATP eingeführten Einträge:

  • Ozon (CAS-Nr. 10028-15-6)
  • Distickstoffoxid (CAS-Nr. 10024-97-2)
  • Fluorethylen (CAS-Nr. 75-02-5)

Einige der durch die 23. ATP geänderten Einträge:

  • 2-Phenylpropen; α-Methylstyrol (CAS-Nr. 98-83-9)
  • 1,1-Dichlorethylen; Vinylidenchlorid (CAS-Nr. 75-35-4)

Die 23. ATP: Wann?

Die 23. ATP gilt verbindlich ab dem 1. Februar 2027, kann jedoch auf freiwilliger Basis bereits ab dem 10. Juli 2025 angewendet werden.

Traceone hat die Analyse der 23. ATP bereits geplant und wird Sie darüber auf dem Laufenden halten.

Um die 23. ATP einzusehen, klicken Sie auf diesen Link: