Die Ziele der Verordnung 1272/2008 (CLP) sollen sowohl ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewährleisten als auch den freien Verkehr von Stoffen und Gemischen wahren. Während die Europäische Union diese Ziele insgesamt erreicht hat, indem sie die CLP-Verordnung ständig überarbeitet und an den technischen Fortschritt angepasst hat, wurden bestimmte Schwachstellen festgestellt.
Nach der Konsultation zu den bestehenden Lücken in der Kommunikation bestimmter Eigenschaften bezüglich der menschlichen Gesundheit und der Umwelt in der derzeit gültigen durch die CLP-Verordnung wurde am 31. März 2023 eine Überarbeitung der CLP-Verordnung in Form der Delegierten Verordnung 2023/707 veröffentlicht.
Die Liste der Einstufungen in der CLP-Verordnung wurde durch die Delegierte Verordnung um die folgenden vier Gefahreinstufungen erweitert:
bestehend aus zwei Kategorien. Vorgesehen sind die Kategoriecodes „ED HH 1“ und „ED HH 2“.
ebenfalls bestehend aus zwei Kategorien. Vorgesehen sind die Kategoriecodes „ED ENV 1“ und „ED ENV 2“.
Die Kategoriecodes lauten „PBT“ und „vPvB“.
Die Kategoriecodes dieser Eigenschaften lauten “PMT” and “vPvM”.
Die Delegierte Verordnung definiert auch den Satz von Kennzeichnungselementen in Bezug auf diese neuen vier Gefahreneinstufungen, unter denen wir die folgenden neuen Gefahrenhinweise hervorheben:
Um sicherzustellen, dass die Lieferanten von Stoffen und Gemischen Zeit haben, sich auf die neuen Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften einzustellen, sieht die delegierte Verordnung die folgenden Anwendungsfristen für Stoffe und Gemische vor:
Nach dem entsprechenden Anwendungsdatum müssen Stoffe und Gemische gemäß der Delegierten Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden.
Trace One hat eine Analyse der Rechtsvorschriften zu diesem Thema geplant und wird Sie darüber auf dem Laufenden halten.
Weitere Informationen über die Delegierte Verordnung finden Sie unter dem folgenden Link: