Diese neu eingeführten Beschränkungen bestehen in:
Am 4. Mai 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission das Amtsblatt der Europäischen Union mit der Verordnung 2018/675, in dem die in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgeführten Beschränkungen 28, 29 und 30 geändert wurden.
Die Beschränkungen 28, 29 und 30 zu den betreffenden Stoffen, sind gemäß Anhang VI der CLP als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR) der Kategorie 1A oder 1B eingestuft. Der Anhang VI der CLP-Verordnung wird durch ATP10 bei der Einstufung einiger Stoffe als CMR 1A oder 1B geändert.
Entsprechend dieser bevorstehenden Änderung aktualisiert die Verordnung 2018/675 die Liste der in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgeführten Stoffe.
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2018 in Kraft, mit Ausnahme der Beschränkung für Formaldehyd (CAS: 50-00-0; EC: 200-001-8; INDEX: 605-001-5-5), die ab dem 24. Mai 2018 zwingend vorgeschrieben ist.
Seit dem Inkrafttreten der Beschränkung zu Formaldehyd können Sie ein HazEX-Professional-Paket herunterladen, das dieses Update enthält. Das Paket enthält eine Installationsanweisung:
Weitere Informationen zur Verwaltung von Beschränkungen in HazEX Professional finden Sie in der Installationsanweisung des oben genannten Pakets.
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