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Neue REACH-Beschränkungen für Formaldehyd und für weitere Stoffe

Geschrieben von Trace One | Jun 6, 2018 3:15:40 PM

Welche Stoffe unterliegen den Beschränkungen?

Am 9. April 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission das Amtsblatt der Europäischen Union mit den Verordnungen 2018/589 und 2018/588. Diese brachten Änderungen in Anhang XVII von REACH durch die Einführung von Beschränkungen 69 bzw. 71. Die Verordnung 2018/589 wurde später durch eine am 23. April veröffentlichte Berichtigung über das Datum des Inkrafttretens der Einschränkung 69 unterzeichnet.

Diese neu eingeführten Beschränkungen bestehen in:

  • Beschränkung 69: verbietet den Verkauf von Methanol (CAS: 67-56-1; EG: 200-659-6) an die Öffentlichkeit in Flüssigkeiten zum Waschen oder Auftauen von Windschutzscheiben in einer Konzentration von 0,6% Gewichtsprozent oder mehr. Diese Beschränkung gilt ab dem 9. Mai 2019.
  • Beschränkung 71: Herstellung, Verwendung und Verkauf von 1-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) (CAS: 872-50-4; EG: 212-828-1) ist als Stoff oder als Bestandteil von Gemischen in Konzentration gleich oder größer als 0,3% ab dem 9. Mai 2020 verboten. Da es Ausnahmen zu Beschränkung 71 gibt, schlagen wir vor, den eigentlichen Text der Beschränkung 71 (Verordnung 2018/588) vollständig zu lesen.

Was führt die neue Verordnung 2018/675 ein?

Am 4. Mai 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission das Amtsblatt der Europäischen Union mit der Verordnung 2018/675, in dem die in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgeführten Beschränkungen 28, 29 und 30 geändert wurden.

Die Beschränkungen 28, 29 und 30 zu den betreffenden Stoffen, sind gemäß Anhang VI der CLP als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR) der Kategorie 1A oder 1B eingestuft. Der Anhang VI der CLP-Verordnung wird durch ATP10 bei der Einstufung einiger Stoffe als CMR 1A oder 1B geändert.

Entsprechend dieser bevorstehenden Änderung aktualisiert die Verordnung 2018/675 die Liste der in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgeführten Stoffe.

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2018 in Kraft, mit Ausnahme der Beschränkung für  Formaldehyd (CAS: 50-00-0; EC: 200-001-8; INDEX: 605-001-5-5), die ab dem 24. Mai 2018 zwingend vorgeschrieben ist.

Seit dem Inkrafttreten der Beschränkung zu Formaldehyd können Sie ein HazEX-Professional-Paket herunterladen, das dieses Update enthält. Das Paket enthält eine Installationsanweisung:

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Weitere Informationen zur Verwaltung von Beschränkungen in HazEX Professional finden Sie in der Installationsanweisung des oben genannten Pakets.

Für weitere Informationen zu den neuen Verordnungen betreffend Beschränkungen folgen Sie bitte den angegebenen Webseiten:

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