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Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/2865 zur Verschiebung der Anwendung der Kennzeichnungspflichten gemäß der CLP-Verordnung
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Labeling
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Regulatory
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Environmental Health Safety
Geschrieben von:
Trace One
Verordnung (EU) 2024/2865
Am 20. November 2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/2865 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen veröffentlicht. Insbesondere wird Titel III der CLP-Verordnung um Kapitel 3 ergänzt, mit dem die Kennzeichnungsformate aktualisiert werden.
Neuer Vorschlag: Was und wann?
Der aktuelle Vorschlag zielt darauf ab, die Formatierungsvorschriften für die Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien zu vereinfachen und flexibler zu gestalten.
Insbesondere würden die Fristen für die verbindliche Anwendung verschiedener Kennzeichnungsvorschriften gemäß der Verordnung (EU) 2024/2865, darunter verbindliche Formatierungsvorschriften, Werbebestimmungen, Fernabsatz, Aktualisierung der Kennzeichnung innerhalb von sechs Monaten und Kennzeichnung von Kraftstoffpumpen, bis zum 1. Januar 2028 verschoben. Diese Verschiebung soll Rechtssicherheit für Unternehmen schaffen und unterschiedliche Anwendungstermine für ähnliche Verpflichtungen aus zwei Änderungsrechtsakten der CLP-Verordnung vermeiden.
Die wichtigsten Änderungen betreffen:
- Vorschriften über die vorgeschriebene Mindestschriftgröße und den Zeilenabstand
- die Aufhebung der festen Frist von sechs Monaten für die Aktualisierung der Kennzeichnung, wobei stattdessen die flexiblere Anforderung beibehalten wird, die Kennzeichnung unverzüglich zu aktualisieren
- Ausweitung des Gebrauchs digitaler Kennzeichnungen, wobei mehr Informationen ausschließlich auf dem digitalen Etikett angegeben werden können
Traceone hat eine Analyse der Rechtsvorschriften zu diesem Thema geplant und wird Sie auf dem Laufenden halten.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: