Europa - Drei weitere besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in die Kandidatenliste aufgenommen

Drei weitere besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in die Kandidatenliste aufgenommen

| Regulatory | GHS-Konformität | Environmental Health Safety
Geschrieben von: Trace One

Die Kandidatenliste

Das Zulassungsverfahren beginnt, wenn ein Mitgliedstaat oder die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) auf Ersuchen der Kommission einen Stoff zur Identifizierung als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) vorschlägt. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass SVHC schrittweise durch weniger gefährliche Stoffe oder Technologien ersetzt werden, sofern technisch und wirtschaftlich umsetzbare Alternativen vorliegen. Dieses Identifizierungsverfahren umfasst eine 45-tägige Konsultationsphase. Sobald ein Stoff als SVHC identifiziert wurde, wird er in die Kandidatenliste aufgenommen. Stoffe auf dieser Liste werden für eine mögliche Aufnahme in die Zulassungsliste (REACH-Anhang XIV) geprüft. Die Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste begründet rechtliche Verpflichtungen für Unternehmen, die diese Stoffe als solche, in Zubereitungen (Gemischen) oder in Erzeugnissen herstellen, importieren oder verwenden.

Welche Stoffe?

Am 25. Juni 2025 bestätigte der Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC) der ECHA die Aufnahme von drei Stoffen in die Kandidatenliste, wodurch sich die Gesamtzahl der Einträge von 247 auf 250 erhöht:

  • 1,1,1,3,5,5,5-Heptamethyl-3-[(trimethylsilyl)oxy]trisiloxan (EG-Nr. 241-867-7, CAS-Nr. 17928-28-8) aufgrund seiner vPvB-Eigenschaften (Artikel 57e)
  • Decamethyltetrasiloxan (EG-Nr. 205-491-7, CAS-Nr. 141-62-8) aufgrund seiner vPvB-Eigenschaften (Artikel 57e)
  • Tetra(natrium/kalium)-7-[(E)-{2-acetamido-4-[(E)-(4-{[4-chloro-6-({2-[(4-fluoro-6-{[4-(vinylsulfonyl)phenyl]amino}-1,3,5-triazin-2-yl)amino]propyl}amino)-1,3,5-triazin-2-yl]amino}-5-sulfonato-1-naphthyl)diazenyl]-5-methoxyphenyl}diazenyl]-1,3,6-naphthalintrisulfonat; Reactive Brown 51 (EG-Nr. 466-490-7, CAS-Nr. -) aufgrund seiner Reproduktionstoxizität (Artikel 57c)

Trace One hat eine regulatorische Analyse zu diesem Thema geplant und wird Sie darüber auf dem Laufenden halten.

Weitere Informationen zur Kandidatenliste finden Sie unter folgenden Links:

Trace One SDS