Europa: 18. ATP gilt ab 1. Dezember 2023

Europa: 18. ATP gilt ab 1. Dezember 2023

| Regulatory | GHS-Konformität | Environmental Health Safety
Geschrieben von: Trace One

Die 18. ATP CLP-Verordnung

Am 3. März 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) Nr. 2022/692, auch bekannt als die 18. ATP (Adaptation to the Technical Progress) zur Änderung der Verordnung 1272/2008 (die europäische Umsetzung des GHS-Standards).

Mit der 18. ATP wird Anhang VI der CLP-Verordnung aktualisiert, indem 39 harmonisierte Stoffeinträge hinzugefügt, ein Eintrag gestrichen und die Einstufung von 17 Stoffen, die bereits im Anhang enthalten sind, geändert werden.

Unter den Änderungen weisen wir besonders hin auf:

  • Einführung der harmonisierten Einstufung für Melamin (CAS-Nr. 108-78-1, EG-Nr.203-615-4) als Carc. 2, H351 und STOT RE 2, H373 (Harnwege)
  • Hinzufügen der Einstufungen Aquatic Acute 1, H400 und Aquatic Chronic 1, H410 (M=10) zur bestehenden harmonisierten Einstufung für Bisphenol A (CAS-Nr. 80-05-7, EG-Nr. 201-245-8)
  • Änderung der Multiplikationsfaktoren für die Umwelteinstufung verschiedener Stoffe
  • Einführung der harmonisierten Einstufung für Bisphenol S (CAS-Nr. 80-09-1, EG-Nr. 201-250-5) als Repr. 1B, H360FD

Wann wird ATP 18 wirksam?

Die mit der 18. ATP vorgenommenen Änderungen an Anhang VI sind ab dem 1. Dezember 2023 verbindlich.

Das Update zur 18. ATP ist bereits verfügbar für die Trace One (bisher bekannt als Trace One) Suiten.

Den Wortlaut der Verordnung finden Sie unter dem folgenden Link: