Europa, CLP-Verordnung aktualisiert: 19. und 20. ATP

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Geschrieben von: Trace One

19. und 20. ATP der CLP-Verordnung

Am 11. Juli 2023 wurden die EU-Verordnungen 2023/1434 und 2023/1435, die der 19. und 20. ATP entsprechen, im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie aktualisieren die Verordnung 1272/2008 (CLP).

19. ATP: Was ist neu?

Die 19. ATP aktualisiert Anhang VI der Verordnung 1272/2008 (CLP), indem sie drei neue Anmerkungen hinzufügt:

Anmerkung X:

Die Einstufung in die Gefahrenklasse(n) dieses Eintrags beruht ausschließlich auf den gefährlichen Eigenschaften der Stoffbestandteile, die allen Stoffen in diesem Eintrag gemein ist. Die gefährlichen Eigenschaften der Stoffe des Eintrags hängen außerdem von den Eigenschaften der Bestandteile ab, die nicht allen Stoffen der Gruppe gemein sind. Letztere müssen bewertet werden, um festzustellen, ob eine strengere Einstufung (d. h. eine höhere Kategorie) oder eine umfassendere Einstufung (stärkere Differenzierung, Zielorgane und/oder Gefahrenhinweise) in die Gefahrenklasse(n) des Eintrags angewandt werden sollte.

Anmerkung 11:

Gemische sind als reproduktionstoxisch einzustufen, wenn die Summe der Konzentrationen einzelner als reproduktionstoxisch eingestufter Borverbindungen des Gemischs, wie es in den Verkehr gebracht wird, mindestens 0,3 % beträgt.

Anmerkung 12:

Gemische sind als reproduktionstoxisch einzustufen, wenn die Summe der Konzentrationen einzelner Stoffe dieses Eintrags in dem Gemisch, wie es in den Verkehr gebracht wird, dem geltenden allgemeinen Konzentrationsgrenzwert für die zugewiesene Kategorie oder einem in diesem Eintrag angegebenen spezifischen Konzentrationsgrenzwert entspricht oder diesen überschreitet.

Von besonderer Bedeutung sind Anmerkung 11 und Anmerkung 12. Sie ändern die Einstufungskriterien für Gemische als reproduktionstoxisch, wenn diese Stoffe mit Anmerkung 11 oder Anmerkung 12 als Teil ihrer harmonisierten Einstufung enthalten.

20. ATP: Was ist neu?

Mit der 20. ATP wird Anhang VI der CLP-Verordnung aktualisiert, indem vier Einträge durch Hinzufügen von Anmerkung 11 zu Borsäure (Index-Nr. 005-007-00-2), Dibortrioxid (Index-Nr. 005-008-00-8) und verschiedenen Dinatriumsalzen geändert werden (Index-Nr. 005-011-00-4) sowie u. a. durch Hinzufügen der Anmerkung X und 12 zu 2-Ethylhexansäure und ihren Salzen (Index-Nr. 607-230-00-6).

19. und 20. APT: Ab wann?

Beide ATPs werden am 31. Juli 2023 in Kraft treten. Die neuen Anmerkungen, die mit der 19. ATP eingeführt wurden, werden erstmals in den geänderten Einträgen des Anhangs VI der 20. ATP angewendet.

Was die 20. ATP betrifft, so gilt sie verbindlich ab dem 1. Februar 2025, kann aber ab dem 31. Juli 2023 freiwillig angewendet werden.

Trace One hat eine regulatorische Analyse der 19. und 20. ATP geplant und wird Sie darüber auf dem Laufenden halten.

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