Europa: Neue Aktualisierungen zu REACH-Beschränkungen Nr. 28 und 30

Europa: Neue Aktualisierungen zu REACH-Beschränkungen Nr.28 und 30

| Regulatory | Environmental Health Safety | Sicherheitsdatenblatt-Erstellung
Geschrieben von: Trace One

Bedeutung von Beschränkungen

Beschränkungen sind ein Instrument zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor unannehmbaren Risiken, die von einigen Chemikalien ausgehen. Beschränkungen, beschrieben in Anhang XVII der Verordnung 1907/2006 (REACH), können die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung eines Stoffes einschränken oder verbieten. Beschränkungen, denen Stoffe möglicherweise unterliegen, müssen in Abschnitt 15 des Sicherheitsdatenblatts angegeben werden.

Am 9. Juni 2023 wurde die neueste Aktualisierung von Anhang XVII der REACH-Verordnung in Form der Verordnung 2023/1132 veröffentlicht.

Was bringt die Verordnung 2023/1132 mit sich?

Die Verordnung 2023/1132 ändert die Anlagen 1, 2, 5 und 6 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung, die die Liste der Stoffe enthalten, die in direktem Zusammenhang mit den Beschränkungen Nr. 28 und 30 stehen, indem sie neue Einträge hinzufügt und bereits bestehende ändert.

Diese Aktualisierung spiegelt die Änderungen in Anhang VI der Verordnung 1272/2008 (CLP) wider, die durch die Verordnung 2022/692 (ATP 18) vorgenommen wurden, durch die 39 harmonisierte Einstufungen hinzugefügt, 17 bestehende Einträge geändert und ein Eintrag gelöscht wurden.

Trace One arbeitet bereits an der Umsetzung und Bereitstellung der Aktualisierung in Bezug auf diese neuen Verordnungen.

Weitere Informationen über die Verordnung 2023/1132 zur Änderung der Beschränkungen in Anhang XVII finden Sie unter folgendem Link: