Europa: Zwei neue besonders besorgniserregende Stoffe zur SVHC-Liste hinzugefügt

Europa: Zwei neue besonders besorgniserregende Stoffe zur SVHC-Liste hinzugefügt

| Regulatory | GHS-Konformität | Environmental Health Safety
Geschrieben von: Trace One

Welche Stoffe wurden zur Kandidatenliste hinzugefügt?

Auf Anfrage der Europäischen Kommission oder eines Mitgliedstaats kann die ECHA einen Stoff vorschlagen, der als besonders besorgniserregend (SVHC) eingestuft werden soll. Wenn der Stoff als solcher identifiziert wird, wird er zur Kandidatenliste für seine eventuelle Aufnahme in die Zulassungsliste (REACH-Anhang XIV) hinzugefügt. Die Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste begründet rechtliche Verpflichtungen für die Unternehmen, die diese Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen herstellen, importieren oder verwenden.

Am 14. Juni 2023 wurden folgende Stoffe zur Kandidatenliste hinzugefügt:

  • Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid (CAS-Nr. 75980-60-8, EG-Nr. 278-355-8) wegen Reproduktionstoxizität (Artikel 57c)
  • Bis(4-chlorphenyl)sulfon (CAS-Nr. 80-07-9, EG-Nr. 201-247-9) wegen seiner vPvB-Eigenschaften (Artikel 57e)

Trace One hat die Analyse bereits vorbereitet, um diese Daten für seine Suiten bereitzustellen.

Weitere Informationen zur Kandidatenliste finden Sie unter folgenden Links: