
Europa: Neue Absichten zur harmonisierten CLP-Einstufung
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Regulatory
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GHS-Konformität
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Environmental Health Safety
Geschrieben von:
Trace One
Harmonisierte Klassifizierung: neue Absichten
Das Register der Absichtserklärungen zur Einstufung und Kennzeichnung (CLH Classification and Labelling Intentions) erfasst Vorschläge, die bei der ECHA für eine neue harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen eingegangen sind. Der CLH-Prozess beginnt, wenn die ECHA eine Absichtserklärung zur Erstellung eines CLH-Dossiers von der Europäischen Kommission, einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats (MSCA = Member State Competent Authority) oder einem Hersteller, Importeur oder nachgeschalteten Anwender erhält. Nach Eingang der Absichtserklärung veröffentlicht die ECHA diese im Absichtserklärungsregister und führt eine Überprüfung der Stoffidentität durch.
Derzeit sind zwei harmonisierte Einstufungs- und Kennzeichnungsabsichten registriert:
- Die ECHA hat von Belgien die Absicht erhalten, ein CLH-Dossier zur Einstufung des Stoffs N-Ethyl-N-[2-[1-(2-methylpropoxy)ethoxy]ethyl]-4-(phenylazo)anilin (EG-Nr. 252-021-1, CAS-Nr. 34432-92-3) als gefährlich für die aquatische Umwelt zu erstellen;
- Die ECHA hat von Frankreich die Absicht erhalten, ein CLH-Dossier zur Einstufung des Stoffes Morpholin (EG-Nr. 203-815-1, CAS-Nr. 110-91-8) hinsichtlich akuter Toxizität und Sensibilisierung der Atemwege zu erstellen.
Trace One verfolgt die sich entwickelnde regulatorische Situation aufmerksam und wird Sie über alle neuen Entwicklungen in diesem Zusammenhang auf dem Laufenden halten.
Weitere Informationen zur harmonisierten Einstufung gemäß CLP finden Sie unter folgendem Link: