Europa: Neue Vorschläge und öffentliche Konsultationen zu harmonisierten CLP-Einstufungen

Europa: Neue Vorschläge und öffentliche Konsultationen zu harmonisierten CLP-Einstufungen

| Regulatory | GHS-Konformität | Environmental Health Safety
Geschrieben von: Trace One

Harmonisierte Einstufung: Vorschläge für Stoffe

Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC = Risk Assessment Committee), der die Stellungnahmen der ECHA zu den Risiken von Stoffen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt im Rahmen der REACH- und CLP-Verfahren ausarbeitet, hat auf der Website der ECHA die harmonisierten Einstufungen veröffentlicht, die für die folgenden Stoffe vorgeschlagen wurden:

  • 2,2'-Iminodiethanol; Diethanolamin (EG-Nr. 203-868-0, CAS-Nr. 111-42-2); für diesen Stoff, der bereits im Anhang VI enthalten ist, schlägt Deutschland die Hinzufügung der folgenden Einstufungen vor: Acute Tox. 4, H332 mit einem ATEinhal von 2,8 mg/L für Stäube und Nebel; Carc. 2, H351; Repr. 1B, H360FD. Außerdem Hinzufügen eines ATEoral von 1100 mg/kg Körpergewicht sowie des hämatopoetischen Systems, der Niere und des Nervensystems als Zielorgane für die bereits bestehende Gefahr STOT RE 2, H373.
  • 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-p-cresol (EG-Nr. 219-470-5, CAS-Nr. 2440-22-4); Deutschland schlägt die folgende harmonisierte Einstufung vor: Skin Sens. 1, H317; Aquatic Chronic, H410 mit M-Faktor = 10.

Harmonisierte Einstufung: öffentliche Konsultation

Die ECHA hat eine öffentliche Konsultation für eröffnet für Clethodim (ISO); (5RS)-2-{(1EZ)-1-[(2E)-3-chloroallyloxyimino]propyl}-5-[(2RS)-2-(ethylthio)propyl]-3-hydroxycyclohex-2-en-1-on (CAS-Nr. 99129-21-2).

Schweden schlägt vor, die bereits bestehende harmonisierte Einstufung um die folgenden Einstufungen zu ergänzen: Self-react. G; STOT RE 2, H373; Aquatic Acute 1, H400 mit M-Faktor=10, zusammen mit Verschärfung der Aquatic Chronic-Einstufung von Kategorie 3 auf 1, H410 mit M-Faktor=10 und Hinzufügung des ATEoral = 1133 mg/kg Körpergewicht.

Viele andere Gefahrenklassen stehen offen für Kommentare, wie z. B. Explosivität, Entzündbarkeit, Karzinogenität und Gefahr für die Ozonschicht.

Weitere Informationen über die harmonisierte Einstufung gemäß CLP-Verordnung finden Sie unter diesen Links: